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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Ticketvorverkauf über das Internet

der

Salzburger Burgen & Schlösser Betriebsführung

Einrichtung des Amtes der Salzburger Landesregierung

Land Salzburg

Mönchsberg 34, 5020 Salzburg

Tel.: +43 / 662 / 846181,
E-Mail: shop@salzburg-burgen.at
Homepage: www.salzburg-burgen.at

UID: ATU 3679 6400

  1. Allgemeines / Geltungsbereich
    1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie die Festungs- bzw. Burgordnung gelten für den Erwerb von Tickets in die vom Kunden gewählte von der Salzburger Burgen & Schlösser Betriebsführung ("SBSB") betriebenen Sehenswürdigkeit sowie für alle daraus resultierenden Beziehungen zwischen SBSB und dem Nutzer ("Kunde").
    2. Die SBSB vertreibt auch Fahrscheine für die Standseilbahn auf die Festung Hohensalzburg. Die SBSB betreibt die Standseilbahn nicht selbst, die SBSB verkauft nur Fahrscheine. Sollte der Kunde auch einen Fahrschein für die Festungsbahn erwerben geht der Kunde dadurch einen Beförderungsvertrag mit der Salzburg AG unter Zugrundelegung der „Beförderungsbedingungen für die Standseilbahn auf die Festung Hohensalzburg“ ein.
    3. Diese AGB, die Beförderungsbedingungen für die Standseilbahn auf die Festung Hohensalzburg und die Festungs- bzw. Burgordnung werden durch den Kunden mit Anklicken der Erklärung "Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert" im Online Ticket-Shop ausdrücklich akzeptiert. Diese Dokumente können ausgedruckt, gespeichert oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.
  2. Bestellung / Vertragsabschluss
    1. Für den Online Ticket Kauf ist eine gültige Registrierung und eine gültige Emailadresse Voraussetzung. Eine Bestellung von Tickets ist nur möglich, wenn alle Pflichtfelder (mit einem Stern versehene Felder) ausgefüllt sind. Vor der Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Übersicht des Inhalts seiner gesamten Bestellung samt Preisen, welche unter Punkt 1. der Bestellmaske korrigiert oder bestätigt werden kann.
    2. Indem der Kunde durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" eine Bestellung an SBSB absendet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Die Annahme dieses Angebotes durch SBSB erfolgt anschließend an die positive Prüfung der Zahlungstransaktion durch Übermittlung der Tickets an die angegebene Email-Adresse. Mit Eingang der Bestellung bei SBSB und der darauffolgenden Auftragsbestätigung durch SBSB kommt zwischen SBSB und dem Kunden der Vertrag über den Erwerb des bzw der Tickets zustande.
    3. Die Tickets sind nur für die vom Kunden während des Bestellvorganges ausgewählten Termine bzw Zeiträume gültig.
    4. Bei den von SBSB angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeitdienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Daher kommt dem Kunden beim Online-Ticketverkauf und bei sonstigen Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (zB per Telefon oder Email) das gesetzliche Rücktrittsrecht für Fernabsatzgeschäfte nicht zu. Dem Zustandekommen dieses Vertrags ging keine Besprechung voraus und unterliegt das Geschäft den Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz (ausgenommen dem 3. Abschnitt), auch § 3 KSchG (Rücktrittsrecht) findet daher keine Anwendung.
  3. Preise / Bezahlung
    1. Es finden die im Online Ticket-Shop bekannt gegebenen Preise Anwendung. Alle Preise sind Euro-Preise und beinhalten die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.
    2. Der jeweilige Gesamtrechnungsbetrag setzt sich zusammen aus: dem Ticketpreis (abzüglich allfälliger Reduktionen/Ermäßigungen), und der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen (österreichischen) Umsatzsteuer.
    3. Die Zahlung erfolgt entsprechend der vom Kunden während des Bestellvorgangs gewählten Zahlungsart. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Adyen N.V.
    4. Der Kaufvorgang ist mit Eingabe der gewünschten Zahlungsart und durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" abgeschlossen. Dadurch ist der Kauf verbindlich und kann nicht mehr storniert werden. Jedes Ticket erhält erst mit vollständiger Bezahlung seine Gültigkeit.
    5. Bei Inanspruchnahme von Preisreduktionen oder ermäßigten Tickets (zB Schüler-, Studenten-, Lehrlingstickets) hat die Legitimation für die jeweilige Ermäßigung vor bzw bei Eintritt zu erfolgen. Sollte eine Ermäßigung nicht zu Recht ausgewählt werden, muss das Ticket an der Kassa umgebucht werden (mit Aufzahlung auf den Normalpreis). Sollte ein Ticket mit einer zeitlichen Eintrittsbeschränkung erworben worden sein und der Zutritt vor oder nach dem ausgewählten Zeitraum erfolgen, so ist der Aufpreis zum aktuell verfügbaren Ticket zu zahlen.
  4. Informationen zum Buchungsvorgang gem § 9 E-Commerce Gesetz (ECG)
    1. Folgende technische Schritte führen zu einer wirksamen und verbindlichen Angebotsabgabe des Kunden und zum Vertragsabschluss:
      1. Auswahl der gewünschten Art und Anzahl der Tickets durch den Kunden auf [www.salzburg-burgen.at];
      2. Anmeldung/Registrierung des Kunden unter Angabe seiner Daten;
      3. Auswahl der vom Kunden gewünschten Zahlungsart;
      4. Möglichkeit zur Überprüfung der Bestellung in der Übersicht vor der kostenpflichtigen Bestellung;
      5. Bestätigung durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche, dass der Kunde die AGBs gelesen und akzeptiert hat und
      6. durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" wird der Buchungsvorgang abgeschlossen und gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
      7. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde nach positiver Prüfung der Zahlungstransaktion das Ticket von SBSB samt Bestätigung des geschlossenen Vertrages und kommt dadurch der Vertrag zwischen dem Kunden und SBSB zustande.
  5. Bereitstellung der Tickets
    1. Die Tickets werden dem Kunden nach Vertragsabschluss und positiver Prüfung der Zahlungstransaktion per separater E-Mail an die im Rahmen des Bestellvorganges angegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Ticket selbstständig auszudrucken oder in gespeicherter Form am Tag des Besuchs vorzuweisen.
    2. Die Vervielfältigung eines Tickets – in welcher Form auch immer – zu dem Zweck, unberechtigten Dritten zu verschaffen, ist untersagt. Es gilt das Prinzip des ersten Zutritts. Der auf dem jeweiligen Ticket vorhandene Code wird beim erstmaligen Zutritt entwertet. Allfällige weitere Tickets mit einem bereits entwerteten Code berechtigen nicht zum Zutritt.
    3. Der gewerbliche Wiederverkauf von Tickets ist unzulässig.
  6. Gewährleistung und Haftung
    1. Schadenersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund immer, sind ausgeschlossen, soweit SBSB oder eine Person, für die SBSB einzustehen hat, diesen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind jedoch Schäden an der Person.
    2. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Verbraucher bestehen und bleiben unberührt.
  7. Haus- und Festungsordnung
    1. Die Liegenschaft ist eine historische Anlage. Es ist verboten auf Mauern, Brüstungen oder Geländer zu steigen. Ebenso ist das Verlassen von Wegen gefährlich und daher verboten. Eltern haften für ihre Kinder.
    2. Für die gesamte Anlage besteht ein allgemeines Fahrverbot. In der Burg dürfen keine Fahrzeuge geparkt werden. Ausnahmen erteilt nur die Burgverwaltung.
    3. Die Anlage wird am Abend abgesperrt. Sie kann nur zu den angeschlagenen Öffnungszeiten und mit gültigen Eintrittskarten betreten werden. Ein unbefugtes Eindringen in die Anlage stellt eine Besitzstörung dar.
    4. Jeder sonstige Aufenthalt im Bereich der Anlage außerhalb der Öffnungszeiten (Arbeiten, alle Veranstaltungen etc.) ist dem Burgverwalter rechtzeitig zu melden und dessen Genehmigung einzuholen.
    5. Für gegen Unterschrift übernommene Schlüssel der Zentralsperranlage trägt der Übernehmer die volle Verantwortung. Diese Schlüssel dürfen auf keinen Fall an Dritte weitergegeben und müssen nach Beendigung der Tätigkeit in der Burg unverzüglich an den Ausgeber zurückgegeben werden. Bei Verlust eines Schlüssels wird der betroffene Teil der Sperranlage auf Kosten des Entlehners ausgetauscht.
    6. Jede Beschädigung des Burgeigentums ist dem Burgverwalter zu melden.
    7. Der erhöhten Brandgefahr auf der Anlage ist besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden! Im gesamten Burgareal ist das Abbrennen von Feuern und das Hantieren mit offenem Feuer feuerpolizeilich verboten. Die Mitnahme und Verwendung von Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern sowie Brandsätzen ist untersagt. In allen Innenräumen besteht grundsätzlich ein generelles Rauchverbot. Im Außenbereich ist das Rauchen gestattet, es sind dafür vorgesehene Aschenbecher zu verwenden.
    8. Das Starten oder das Überfliegen der Liegenschaft mit Drohnen ist ausdrücklich verboten.
    9. Jegliche Aufnahme und Vervielfältigung von Fotos im Areal, welche über die private Nutzung hinausgeht, ist verboten. Für kommerzielle Foto- oder Filmaufnahme wenden sie sich an die Burgverwaltung.
    10. Das Areal sowie Teilbereiche der Innenräume werden Videoüberwacht. Die Aufnahmen dienen ausschließlich dem vorbeugenden Schutz von Personen und Sachen.
    11. Es wird keine Rückerstattung des Eintrittspreises gewährt, wenn Teile der Anlage durch Veranstaltungen, Baumaßnahmen, Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich sind.
    12. In den Ausstellungsräumen ist die Mitnahme von Tieren verboten. In Aufzügen müssen Hunde einen Beißkorb tragen.
    13. In den Wintermonaten muss der Jahreszeit angepasst, entsprechendes Schuhwerk getragen werden. Es darf nur auf geräumten und gestreuten Wegen gegangen werden. Achten Sie in dieser Zeit besonders auf Beeinträchtigung im Bereich der Fußwege durch Eis und Schnee.
    14. Werfen Sie keine Gegenstände von den Aussichtstürmen und Aussichtspunkten. Durch herabfallende Gegenstände kann Leben gefährdet werden. Entsorgen Sie Ihren Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter.
    15. Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
    16. Den Anweisungen der Burgverwaltung sowie des Ordnerdienstes ist Folge zu leisten.
  8. Rücknahme von bzw Ersatzleistung für Tickets
    1. Eine Rückforderung des Ticketpreises wegen Versäumung des Besuchstages oder aufgrund von solchen Umständen, die von keiner der Vertragsparteien zu vertreten sind (zB schlechte Witterung, Verkehrsstau) ist ausgeschlossen. Die Öffnungszeiten der Sehenswürdigkeiten werden unter www.salzburger-burgen.at bekannt gegeben.
  9. Datenschutz
    1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die von ihm im Rahmen der Bestellung elektronisch bekannt gegebenen Daten von SBSB zu Zwecken der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Marketing (einschließlich der Zusendung von Emails und SMS) automationsunterstützt verarbeitet und verwendet werden. Die Zustimmung zur Zusendung von Emails kann jederzeit widerrufen werden. Der Kunde ist darüber hinaus berechtigt, seine Zustimmung zur Verwendung der personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich per Email oder Post bei der SBSB zu widerrufen. Des weiteren dürfen wir auf die Datenschutzrichtline der SBSB verweisen.
  10. Anwendbares Recht / Schlichtung
    1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
    2. Es besteht für Konsumenten die Möglichkeit nach einem direkten Versuch eine gütliche Einigung zu erreichen, die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Linke Wienzeile 18
      1060 Wien, Telefon: +43 15811 691 Fax: +43 1581169 199 anzurufen.

Beförderungsbedingungen

der

FestungsBahn

Festungsgasse 4, 5020 Salzburg

Tel.: +43/662/ 44 801 500 Fax: +43/662/ 8884 - 9755, E-Mail: festungsbahn@salzburg-ag.at / Homepage: https://www.salzburg-ag.at/verkehr/salzburger-lokalbahnen/festungsbahn/

UID: ATU 33790403

  1. Die Beförderungsbedingungen sind ein Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie gelten für die Beförderung von Personen und Sachen sowie für das Verhalten im Bahnbereich.
  2. Die Erfüllung des Beförderungsvertrages und damit die Wirksamkeit der vorliegenden Beförderungsbedingungen beginnt mit dem Erreichen und endet mit dem Verlassen der dem Seilbahn­betrieb gewidmeten Anlageteile.
  3. Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Fahrgast die nachstehenden Bestimmungen und verpflichtet sich, dieselben einzuhalten.
  4. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen kann auch haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
  5. Das Seilbahnunternehmen ist nach Maßgabe des Fahrplanes zur Beförderung verpflichtet, wenn
    1. den geltenden Rechtsvorschriften und Beförderungsbedingungen sowie den im Interesse von Sicherheit und Ordnung getroffenen Anordnungen des Seilbahnunternehmens entsprochen wird und
    2. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die das Seilbahnunternehmen nicht abzuwenden und denen es auch nicht abzuhelfen vermag.
  6. Betrunkene und Personen, welche die Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen oder die zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung darüber hinaus getroffenen Anordnungen des Seilbahnunternehmens nicht einhalten oder infolge ihres besonderen Körper- oder Geisteszustandes hierzu offensichtlich nicht in der Lage sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
  7. Zur Beförderung dienen die regelmäßig nach bestimmtem Fahrplan und die nach Bedarf eingeleiteten Fahrten. Die Ausführung von Sonderfahrten unterliegt dem Ermessen des Seilbahnunternehmens.
  8. Die Fahrgäste müssen einen gültigen Fahrausweis besitzen. Dieser ist grundsätzlich nicht übertragbar, Ausnahmen bestimmt der Tarif. Die Geltungsdauer der Fahrausweise ist auf diesem vermerkt oder im Tarif festgehalten.
  9. Der Fahrausweis ist auf Verlangen zur Kontrolle bzw. Entwertung den Bediensteten des Seilbahnunternehmens vorzuweisen. Befindet sich der Fahrausweis in einem Zustand, in dem seine Gültigkeit nicht mehr feststellbar ist, ist ein neuer Fahrausweis zu lösen.
  10. Ein Fahrgast, der nach Fahrtantritt ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, hat unbeschadet allfälliger strafrechtlicher Verfolgung neben dem für die Fahrt zu entrichtenden Fahrpreis das in den Tarifbestimmungen festgesetzte zusätzliche Beförderungsentgelt zu entrichten. Als Fahrtantritt gilt das Betreten und Verlassen der Kontrollzone oder der Bahnanlage.
  11. Bei versuchter oder erfolgter missbräuchlicher Verwendung eines Fahrausweises wird unbeschadet allfälliger strafrechtlicher Verfolgung derselbe entschädigungslos eingezogen und das in den Tarifbestimmungen festgesetzte zusätzliche Beförderungsentgelt eingehoben.
  12. Verweigert der Fahrgast die sofortige Bezahlung des Fahrpreises oder des zusätzlichen Beförderungsentgeltes, sind die Bediensteten des Seilbahnunternehmens berechtigt, von ihm die Ausweisleistung zu verlangen und ihn von der Fahrt auszuschließen.
  13. Für in Verlust geratene Fahrausweise wird kein Ersatz geleistet.
  14. Falls die Beförderung aus Gründen, die das Seilbahnunternehmen zu vertreten hat oder gemäß Pkt. 5 b) unterbleibt, wird der Fahrpreis bei Einzelfahrscheinen zur Gänze und ansonsten teilweise rückerstattet.
  15. Unterbleibt die Beförderung aus Gründen, die der Fahrgast zu vertreten hat, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises.
  16. Für das Verhalten der Fahrgäste vor, während und nach der Beförderung gilt:
    1. Die Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass dadurch die Sicherheit des Seilbahnbetriebes und der Fahrgäste nicht gefährdet sowie die Ordnung und der Betriebsablauf nicht gestört werden.
    2. Die Fahrgäste dürfen nur die bestimmungsgemäß der Allgemeinheit oder den Fahrgästen geöffneten Bahnanlagen und Räume in den Stationen betreten.
    3. Das Ein- und Aussteigen ist nur an den hiefür bestimmten Stellen zulässig. Dies sind die Tal- und Bergstation. Für die Mittelstation gelten die Bestimmungen unter
    4. Wird während der Fahrt die Seilbahn stillgesetzt, so haben sich die Fahrgäste ruhig zu verhalten und die Anordnungen der Seilbahnbediensteten abzuwarten.
    5. Das Heraushalten oder das Abwerfen von Gegenständen während der Fahrt ist untersagt.
    6. Das Rauchen in dem Wagen ist untersagt.
    7. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen der Wagen darf nur durch die Seilbahnbediensteten erfolgen.
    8. Nach Beendigung der Fahrt ist der Bahnsteig in der angezeigten Richtung zügig zu verlassen.
    9. Die für Fahrgäste der Seilbahn maßgeblichen, in der Regel durch Symbolschilder erkennbar gemachten Verbote, Gebote und Hinweise sind genauestens zu beachten.
  17. Der Fahrgast darf leicht tragbare, nicht sperrige Gegenstände bis zum Gesamtgewicht von 10 kg mit sich führen.
  18. Personen, die Anlagen, Fahrbetriebsmittel oder sonstige Einrichtungen der Seilbahn beschädigen oder verunreinigen, haben die Instandsetzungs- bzw. Reinigungskosten zu zahlen. Eine vorsätzliche Beschädigung wird überdies zur Anzeige gebracht.
  19. Tiere sind zur Beförderung zugelassen, wenn eine den sicheren Betrieb nicht beeinträchtigende Beförderung erwartet werden kann, der Halter während der Beförderung das Tier sicher verwahrt und allenfalls mitfahrende Fahrgäste keinen Einwand erheben.
  20. Güter oder Reisegepäck werden nur nach gesonderter Vereinbarung angenommen. Reisegepäck wird nicht zur Verwahrung angenommen.
  21. Beförderung von Gütern: Güter werden nur nach Vereinbarung zur Beförderung angenommen. Die Beförderung von Gütern kann abgelehnt werden, wenn die Anlage- oder Betriebsverhältnisse die Beförderung nicht gestatten oder wenn durch die Beförderung der sichere Bestand und Betrieb der Seilbahn gefährdet werden könnte.
  22. Ein- und aussteigen in der Mittelstation:

    Das Einsteigen in der Mittelstation ist nur einem bestimmten Personenkreis möglich. Die Auswahl dieser Personen obliegt der Salzburger Lokalbahn. Aussteigen in der Mittelstation ist allen Fahrgästen, soweit diese die Beförderungsbedingungen einhalten, möglich. Es besteht jedoch keine Pflicht, dass die Beförderung bis zur Mittelstation bei der nächsten möglichen Fahrt erfolgt.

    Die Entscheidung, ob die Mittelstation angefahren wird trifft die Salzburger Lokalbahn.

    Der Aussteigewunsch in der Mittelstation ist den Bediensteten der Festungsbahn deutlich und rechtzeitig (bei lösen des Fahrscheines) bekannt zu geben.

Salzburg AG

Für Energie, Verkehr und Telekommunikation

Geschäftsfeld Verkehr